Einwanderung nach Italien: Genehmigungen, Visa und italienische Steuern
Einwanderungsprogramme Italiens
Italien nutzt ein Quotensystem (decreto flussi), um die Arbeitsmigration von Bürgern Drittländern zu regeln. Jährlich werden Quoten für verschiedene Kategorien festgelegt: Saisonarbeiter, hochqualifizierte Fachkräfte und Unternehmer. Die EU-Blaue Karte steht Fachkräften mit Hochschulabschluss und einem Jahresgehalt von mindestens 36.000 Euro zur Verfügung. Die Selbstständigenvisa (lavoratore autonomo) ermöglicht es, ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Das Startup Visa Italia richtet sich an Gründer innovativer Unternehmen mit einer nachgewiesenen Geschäftsidee. Die Visumkategorie für Freiberufler und digitale Nomaden (visto per lavoro autonomo freelance) wurde im Jahr 2022 eingeführt. Die Familienzusammenführung (ricongiungimento familiare) ist möglich, sofern ausreichend Einkommen und Wohnraum vorhanden sind.
Beantragung des Aufenthaltsausweises (Permesso di Soggiorno)
Innerhalb von 8 Arbeitstagen nach der Ankunft muss man beim Postamt (Ufficio Postale) einen Antrag auf den Aufenthaltsausweis stellen. Der erste Aufenthaltsausweis ist für 1–2 Jahre gültig. Nach 5 Jahren besteht die Möglichkeit, den dauerhaften EU-Residenzstatus (Carta di soggiorno CE) zu erlangen. Der papierbasierte Aufenthaltsausweis wird schrittweise durch eine elektronische Karte (carta di soggiorno elettronica) ersetzt.
Italiens Steuersystem
Die Einkommenssteuer IRPEF wird nach einer progressiven Skala erhoben: 23 % bis zu 15.000 Euro, 25 % von 15.001 bis 28.000 Euro, 35 % von 28.001 bis 50.000 Euro und 43 % ab 50.000 Euro. Zum Bundessteuer kommen regionale Steuern (1,23–3,33 %) und kommunale Steuern (0–0,9 %) hinzu. Die Mehrwertsteuer (IVA) beträgt in der Regel 22 %; es gibt auch ermäßigte Sätze von 10 %, 5 % und 4 %.
Die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer liegen in den meisten Fällen bei etwa 9,19 %. Der Arbeitgeber zahlt weitere rund 29–32 %. Selbstständige leisten Beiträge an die INPS in Höhe von ca. 26,23 %.
Steuererleichterungen für „Rückkehrer“ und Auswanderer
Italien bietet das besonders vorteilhafte Impatriati-Regime an: Einkommen, das in Italien erzielt wird, wird nur zu 50 % in die Steuerbasis einbezogen (oder zu 30 % für Personen, die in den Süden Italiens ziehen oder Kinder haben). Dieses Regime gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren und kann verlängert werden. Es steht sowohl italienischen Rückkehrern als auch ausländischen Personen zur Verfügung, die in den letzten 2 Jahren nicht in Italien gelebt haben.
Das Non-Dom-Regime (Jahresgebühr von 100.000 €) ermöglicht es wohlhabenden Ausländern, alle ausländischen Einkommen mit einer festsgelegten Gebühr von 100.000 € pro Jahr zu versteuern.
Lebenshaltungskosten
Mietkosten in Mailand: 1.400–2.000 €/Monat, Rom: 1.100–1.700 €/Monat, Florenz: 900–1.400 €/Monat, Süditalien: 400–700 €/Monat. Italien ist ein Land voller Gegensätze: Der nördliche Teil des Landes ist teuer, während der Süden deutlich günstiger in den Lebenshaltungskosten ist.
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