Einwanderung nach Belgien: Ausländerstatus und Steuersystem
Migrationswege nach Belgien
Bürger der EU müssen sich innerhalb von 8 Arbeitstagen nach ihrer Ankunft beim zuständigen Gemeindeamt registrieren. Bürger aus Drittländern benötigen für Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung eine Langzeitvisa der Kategorie D. Zu den wichtigsten Programmen gehören die Arbeitserlaubnis der Kategorien A (für Langzeitbeschäftigte), B (für einen bestimmten Arbeitgeber) und C (für bestimmte Berufsgruppen); außerdem die EU-Blaue Karte für Fachkräfte mit einem Jahresgehalt ab 56.308 € (Stand 2026) sowie das Programm „Single Permit“, das Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung in einem kombinierten Dokument vereint.
Seit 2019 gibt es in Belgien ein Programm für hochqualifizierte Arbeitnehmer, das die Beantragung der „Single Permit“ erleichtert. Unternehmern mit innovativen Projekten steht außerdem die Gründervisa zur Verfügung.
Aufenthaltsstatus in Belgien
Ausländer aus Drittländern erhalten nach ihrer Registrierung beim Gemeindeamt eine elektronische Karte für Ausländer. Die anfängliche Karte ist für einen Zeitraum von bis zu 1 Jahr (Kategorie A) oder bis zu 5 Jahren (Kategorie B) gültig. Ein dauerhafter Aufenthaltsstatus (Kategorie C oder F) wird nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts gewährt. Nach weiteren 5 Jahren ist unter Bedingung von Sprachkenntnissen (Niederländisch, Französisch oder Deutsch) sowie wirtschaftlicher Integration die belgische Staatsbürgerschaft erwerbbar.
Belgische Steuersystem
Die belgische Einkommenssteuer (personenbelasting / impôt des personnes physiques) folgt einer progressiven Steuerskala: 25 % bis zu 15.820 €, 40 % bis zu 27.920 €, 45 % bis zu 48.320 € und 50 % ab 48.320 €. Hinzu kommt eine kommunale Abgabe in Höhe von 6 bis 9 % des Bundessteuers, die je nach Gemeinde variiert. Der Freibetrag beträgt im Jahr 2026 10.160 €.
Soziale Beiträge des Arbeitnehmers: 13,07 % des Bruttogehalts. Beiträge des Arbeitgebers: ca. 25 %. MwSt.: Standardsteuersatz 21 %, ermäßigter Satz 12 % (Restaurants) sowie 6 % (Lebensmittel, Medikamente, Wohnen). Die kommunale Immobiliensteuer wird von Immobilienbesitzern erhoben.
Sonderregelungen für Ausländer
Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Belgien eine überarbeitete Sondersteuerregelung für Ausländer. Diese beinhaltet: Steuerfreie Zahlungen in Höhe von bis zu 90.000 Euro pro Jahr (Bezahlung von Umzugskosten, Schulgebühren, Geschäftsreisen) sowie die Beschränkung der Belgischen Steuerresidentenstatus nur auf einen bestimmten Teil des Einkommens. Die Regelung gilt für Arbeitnehmer, die in den letzten 60 Monaten nicht in Belgien gelebt haben und ein Bruttogehalt von mindestens 75.000 Euro erhalten.
Lebenshaltungskosten
Miete in Brüssel: 1.200–1.800 Euro/Monat, in Antwerpen und Gent: 900–1.400 Euro/Monat, in den Provinzen: 700–1.100 Euro/Monat. Belgien ist bekannt für hohe Steuern, bietet aber gleichzeitig hochwertige Straßen, ein hervorragendes Bildungssystem und eine ausgezeichnete Gesundheitsversorgung.
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