Immigration nach Finnland: Genehmigungen und das finnische Steuersystem
Wege der Einwanderung nach Finnland
Bürger der EU können ohne Einschränkungen einreisen. Für Bürger Drittländern sind folgende Möglichkeiten vorhanden: Arbeitsgenehmigung für Fachkräfte (Arbeitervisum, Typ A); Genehmigung für Selbstständige; Sondergenehmigungen für Forscher; Familienzusammenführung. Finnland bietet für IT-Fachkräfte einen beschleunigten Verfahrensablauf („Fast Track“ für finnische Arbeitgeber): Die Genehmigung wird innerhalb von 2 Wochen ausgestellt.
Finnland leidet unter einem akuten Mangel an Fachkräften in den Bereichen IT, Gesundheitswesen, Bauwesen und Bildung. Das Programm „Talent Boost“ lockt internationale Fachkräfte an durch vereinfachte Verfahren und Anpassungshilfen.
Dauerhafter Aufenthalt in Finnland
Die erste Aufenthaltsgenehmigung wird für eine Dauer von 1 bis 4 Jahren ausgestellt. Nach 4 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts ist ein dauerhafter Aufenthalt möglich. Die finnische Staatsbürgerschaft kann nach 5 Jahren erlangt werden – vorausgesetzt, man spricht Finnisch oder Schwedisch. In Finnland ist die Doppelstaatsbürgerschaft zulässig.
Steuersystem in Finnland
Die Einkommenssteuer in Finnland setzt sich aus der staatlichen Steuer (progressiv: 12,64–44%) und der kommunalen Steuer (durchschnittlich 21,5%) zusammen. Zusätzlich fallen Kirchensteuer (~1,4%) und Beiträge zur Krankenversicherung (~0,6–1,5%) an. Die Gesamtbelastung für hohe Einkommen beträgt etwa 56–57%.
Arbeitnehmer zahlen folgende Sozialabgaben: Rentenversicherung (~7,15%), Krankenversicherung ~1,96%, Arbeitslosenversicherung ~0,79%. Arbeitgeber zahlen ebenfalls Rentenversicherung (~17,39%) sowie weitere Sozialabgaben (~1,87%). Die Mehrwertsteuer beträgt 25,5% (Stand 2024); es gibt außerdem ermäßigte Sätze von 14% und 10%. Die Körperschaftsteuer liegt bei 20%.
Steuervergünstigungen für neue Einwohner
Eine besondere steuerliche Regelung gilt für ausländische Experten, die in Finnland tätig sind. Diese Experten erhalten eine feste Steuerrate von 32 Prozent auf ihren Einkommen statt einer progressiven Steuersystem. Dies gilt für einen Zeitraum von vier Jahren. Voraussetzung dafür ist, dass ihr Gehalt mindestens 5.800 Euro pro Monat beträgt und dass sie in Finnland tätig sind. Diese Regelung erleichtert die steuerliche Verpflichtungen für ausländische Hochqualifizierte.
Lebenskosten
In Helsinki beträgt die Miete von Wohnraum eine Monatsmiete von 1.100 bis 1.700 Euro, in Tampere und Turku 800 bis 1.200 Euro, und in kleineren Städten 600 bis 900 Euro. Der durchschnittliche Bruttogehalt liegt bei 3.600 Euro pro Monat. Finnland ist zwar ein teures Land, aber die hochwertigen staatlichen Dienstleistungen in den Bereichen Bildung und Gesundheit verringern die tatsischen Ausgaben erheblich.
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